
Wenn Sie als Mitbürger von der Krebserkrankung eines Kindes hören, sprechen Sie bitte die Eltern auf die Stiftung für krebskranke Kinder Coburg an. Erinnern Sie die Eltern an die Hilfe und Unterstützung durch die Stiftung.
Bedenken Sie dabei auch, dass betroffene Eltern diese besondere Ansprache brauchen.
Sie können andererseits die Stiftung für krebskranke Kinder Coburg finanziell unterstützen.
Am nachhaltigsten geschieht das durch eine Zustiftung zum Stiftungskapital. Jeder Euro wird zinsbringend angelegt, und dieser Zinsertrag wird Jahr für Jahr für den Stiftungszweck eingesetzt.
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Oder Sie fördern die Stiftung durch eine Spende / Zuwendung, die dann unmittelbar direkt für den Stiftungszweck verwendet wird.
Treffen Sie also Ihre Entscheidung über den Verwendungszweck „Zustiftung” oder „Spende/Zuwendung”, in jedem Fall helfen Sie uns bei der Aufgabenerfüllung - und Sie erhalten von der Stiftung außerdem eine Bestätigung über die Geldzuwendung, die Sie bei Ihrer Steuerklärung verwenden können.
Und wer sehr weit voraus denkt, kann auch die Stiftung durch „eine Verfügung von Todes wegen” testamentarisch bedenken.
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Stiftung für
krebskranke Kinder
Coburg
Veilchenweg 34

D-96450 Coburg



Bank:
Konto 920 115 19
Sparkasse
Coburg-Lichtenfels
(BLZ 783 500 00)
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